Der Pragel muss saniert werden. Für Betroffene ist das nicht angenehm - aber irgendwann müssen die Arbeiten ja sein.
Der Tourismus im Klöntal und im Muotatal lebt vom Sommer. Da ist es für die Betriebe sehr ärgerlich, wenn sie nicht einmal eine Woche vorher erfahren, dass die Pragelstrasse wegen Bauarbeiten während ihrer wichtigsten zwei Monate gesperrt werden soll. Entsprechend versteht man, dass sie sich mit Händen und Füssen - und sogar mit Erfolg - gegen die Blockade wehren. Und fordern, dass sie wenigstens frühzeitig informiert werden. Nur so können sie ihren Gästen Alternativen anbieten, wenn es denn schon nicht anders geht. Eine gute Portion Verständnis braucht es allerdings auch für die Strassenbesitzer und Strassenbauer, welche die Arbeiten planen und ausführen müssen. Ist die Strasse in einem schlechten Zustand, so sind sie die Klagemauer, an der sämtliche Verkehrsteilnehmer die Reklamationen deponieren. Wird die Strasse für Reparaturen auch nur stundenoder tageweise gesperrt, so ärgern sich oft dieselben Leute. Können die Verantwortlichen aber eine Strasse nicht über längere Zeit sperren, so bleibt ihnen fast nur, mit Flickwerk den Zerfall zu verhindern. Auch ihre Saison ist kurz, die für Arbeiten am Hang, im Dreck und nicht selten im Rutschgebiet geeignet ist.
Und immer müssen sie auch dafür sorgen, dass die Sicherheit der Strassenbenützer von der Velofahrerin bis zum Postautopassagier gewährleistet bleibt.
Klar ist damit auch: Es braucht den Strassenunterhalt - für die Sicherheit und um Reparaturen zu vermeiden, die später viel teurer werden. Es geht nicht ohne jene Baustellen, die auf einer Strasse ohne Umleitungsmöglichkeit schon einmal eine Stunde Geduld oder einen Monat sorgfältige Planung auf allen Seiten brauchen. Strassenbesitzer und Touristiker auf beiden Seiten des Pragelpasses haben sich nun nach einiger Aufregung gefunden. Letztere leben etwas leichter mit der Sperrung, wenn sie erst nach der Hauptsaison kommt, Erstere nehmen durchaus zu deren Gunsten eine weitere Notreparatur in Kauf. Und von den Strassenbenutzern darf erwartet werden, dass sie sich mit einem suboptimalen Strassenzustand abfinden. Ihre Fahrweise daran anpassen, das müssen sie schon laut Gesetz.