Im Glarnerland brauchen Fischer ein Patent der Jagd- und Fischereiverwaltung. Ausser, sie fischen im Klöntaler- oder Walensee mit einer Angelrute oder einer einfachen Angel ohne Widerhaken und setzen keine Köderfische ein. Dann gilt das sogenannte Freiangelrecht vom Ufer aus für alle. Die gültigen Fischereivorschriften (Schonmasse, Schonzeiten) müssen eingehalten werden.